Wenn der Arbeitgeber den Lohn pauschal besteuert nach der Minijobregelung müssen Sie mit keiner zusätzlichen Steuerlast rechnen. Hier führt der AG die Steuer pauschal ab.
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Wenn der Arbeitgeber den Lohn pauschal besteuert nach der Minijobregelung müssen Sie mit keiner zusätzlichen Steuerlast rechnen. Hier führt der AG die Steuer pauschal ab.